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Mit einem Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) vom 12.06.2013 wird es Teilnehmern der ÖPUL-Maßnahme "Verzicht auf Fungizide auf Getreideflächen" ermöglicht, ausnahmsweise vorzeitig aus der Maßnahme auszusteigen. Grund dafür ist die Witterung in heurigen Jahr mit sehr hohen Niederschlagsmengen und häufigen Regenfällen, hoher Feuchtigkeit auch aufgrund des Hochwassers und hohen Temperaturen, wodurch ein erhöhter "Krankheitsdruck" in verschiedenen Pflanzenbeständen besteht und insbesondere in Getreidebeständen jetzt eine Fungizidbehandlung über Ernte oder Vernichtung der Kultur entscheiden kann.
Laut Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 ist nach Erfüllung einer 5- oder 6-jährigen Verpflichtung der vorzeitige Ausstieg bis spätestens 15.05. des 6. beziehungsweise 7. Jahres, jedoch spätestens bis zu einer angekündigten Vor-Ort-Kontrolle möglich. Mit dem jüngsten Erlass besteht nun die Möglichkeit, 2013 aufgrund der besonderen Witterungsverhältnisse und im Zusammenhang mit den daraus resultierenden Problemen, den vorzeitigen Ausstieg aus der Maßnahme "Verzicht auf Fungizide auf Getreideflächen" in Abweichung von den Vorgaben gemäß Punkt 1.6.7.2 der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 auch nach dem 15.05.2013 vorzunehmen, teilt die Agrarmarkt Austria (AMA) mit.
Laut Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 ist nach Erfüllung einer 5- oder 6-jährigen Verpflichtung der vorzeitige Ausstieg bis spätestens 15.05. des 6. beziehungsweise 7. Jahres, jedoch spätestens bis zu einer angekündigten Vor-Ort-Kontrolle möglich. Mit dem jüngsten Erlass besteht nun die Möglichkeit, 2013 aufgrund der besonderen Witterungsverhältnisse und im Zusammenhang mit den daraus resultierenden Problemen, den vorzeitigen Ausstieg aus der Maßnahme "Verzicht auf Fungizide auf Getreideflächen" in Abweichung von den Vorgaben gemäß Punkt 1.6.7.2 der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 auch nach dem 15.05.2013 vorzunehmen, teilt die Agrarmarkt Austria (AMA) mit.

