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Vorzeitiger Ausstieg aus "Verzicht auf Fungizide auf Getreideflächen" möglich

Erlass des BMLFUW aufgrund der jüngsten Witterungsverhältnisse.
© Redaktion  Der Bauer
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Mit einem Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) vom 12.06.2013 wird es Teilnehmern der ÖPUL-Maßnahme "Verzicht auf Fungizide auf Getreideflächen" ermöglicht, ausnahmsweise vorzeitig aus der Maßnahme auszusteigen. Grund dafür ist die Witterung in heurigen Jahr mit sehr hohen Niederschlagsmengen und häufigen Regenfällen, hoher Feuchtigkeit auch aufgrund des Hochwassers und hohen Temperaturen, wodurch ein erhöhter "Krankheitsdruck" in verschiedenen Pflanzenbeständen besteht und insbesondere in Getreidebeständen jetzt eine Fungizidbehandlung über Ernte oder Vernichtung der Kultur entscheiden kann.

Laut Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 ist nach Erfüllung einer 5- oder 6-jährigen Verpflichtung der vorzeitige Ausstieg bis spätestens 15.05. des 6. beziehungsweise 7. Jahres, jedoch spätestens bis zu einer angekündigten Vor-Ort-Kontrolle möglich. Mit dem jüngsten Erlass besteht nun die Möglichkeit, 2013 aufgrund der besonderen Witterungsverhältnisse und im Zusammenhang mit den daraus resultierenden Problemen, den vorzeitigen Ausstieg aus der Maßnahme "Verzicht auf Fungizide auf Getreideflächen" in Abweichung von den Vorgaben gemäß Punkt 1.6.7.2 der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 auch nach dem 15.05.2013 vorzunehmen, teilt die Agrarmarkt Austria (AMA) mit.

Zu beachten:

Landwirte, die sich dieser ÖPUL-Maßnahme verpflichtet haben und nun die Ausnahme nutzen wollen, haben dabei einige Schritt zu beachten: Für den vorzeitigen Ausstieg ist ein standardisiertes Formular (im Internet unter www.ama.at/die Seite für die Landwirtschaft/Fachliche Informationen/ÖPUL/Formulare herunterzuladen) vorgesehen, ein formloser schriftlicher Antrag kann aber ebenso anerkannt werden. Der Fungizideinsatz ist unmittelbar nach dem Ausstieg aus besagter Maßnahme möglich. Die schriftliche Rückmeldung der AMA muss in diesem Fall nicht abgewartet werden. Trotzdem wird die AMA den Antrag prüfen und im Nachhinein dem Landwirt rückmelden. Vor dem Ausfüllen wird empfohlen, die Dienste der örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer in Anspruch zu nehmen. Auch wird darauf hingewiesen, dass zwischen Mittelanwendung und Ernte die mittelspezifischen "Wartefristen" einzuhalten sind. Ebenso muss der Landwirt darauf Rücksicht nehmen, ob eine Bodenbefahrung "sinnvoll" möglich ist.

Die AMA weist auch explizit darauf hin, dass bei Nichterfüllung der 5-jährigen Verpflichtung der Maßnahme "Verzicht auf Fungizide auf Getreideflächen" (Verpflichtungsbeginn Antragsjahr 2009) der vorzeitige Ausstieg nicht zulässig ist beziehungsweise in diesem Fall zu einer Rückforderung bis zum Verpflichtungsbeginn 2009 führen würde.
13.06.2013
Autor:Redaktion
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