Alle Schweinehalter müssen die Tierhaltererklärung bis 31.März 2024 im VIS abgeben
- Die Zugangsdaten für das Verbraucherinformationssystem VIS können unter www.ovis.at à VIS Web à VIS Web Zugriffsdaten angefordert werden
- Es müssen jährliche Erhebungen über die Häufigkeit von Schwanz- und Ohrenverletzungen (erstmals im abgelaufenen Jahr 2023) gemacht werden. Das gilt für jede am Betrieb gehaltene Kategorie (=Saugferkel, Absetzferkel, Mastschweine/Jungsauen/Jungeber)
- Es muss eine jährliche Risikoanalyse (=Selbsteinschätzung der Risikofaktoren) durchgeführt werden. Anhand eines Fragebogens (Downloadbar unter ringelschwanz.at oder von der Erzeugergemeinschaft zur Verfügung gestellt) wird das Ergebnis festgehalten. Der Zettel verbleibt am Betrieb.
- Im VIS werden bei der Tierhaltererklärung die Ergebnisse der Erhebung (von Schwanz- und Ohrenbeissen) abgefragt. Weiters anzugeben ist die Durchführung der Risikoanalyse, die Angabe von getroffenen oder noch zu treffenden Optimierungsmaßnahmen sowie die Unerlässlichkeit der Haltung kupierter Tiere.
- Wenn am eigenen Betrieb KEINE oder unter 2% Schwanz- und Ohrenverletzungen vorliegen muss entweder die Haltung einer unkupierten Kontrollgruppe begonnen werden (mind. 8 Tiere in einer Bucht), oder die Unerlässlichkeit wird durch die Lieferbeziehung nachgewiesen.
- Nachweis über die Lieferbeziehung: Wenn ein Zuchtsauenhalter keine (oder unter 2%) Verletzungen nachweist aber beispielsweise der abnehmende Schweinemäster diese Unerlässlichkeit nachweist, dann ist die Betriebsnummer des Mästers unter dem Punkt „Unerlässlichkeit bei Fremdbetrieben“ anzugeben. Auch weitere Abnehmer dieses Zuchtsauenhalters (zB Eigenbedarfsschweinehalter) können sich mit der Betriebsnummer des Zuchtsauenhalters auf die Unerlässlichkeit berufen.
- Werden Ferkel über die Vermittlung verkauft oder gekauft, muss der Status (Unerlässlichkeit ja/nein) an die vermittelnde Organisation (Erzeugergemeinschaft) gemeldet werden. Diese gibt dann denn Status an die Kontaktbetriebe über Lieferscheine/Rechnungen weiter.
- Halter von unkupierten Schweinen (zB Biobetriebe) müssen Verletzungen erheben und eine Tierhaltererklärung (Anhang B) abgeben. Weiters müssen diese Betriebe dokumentieren: Platzangebot, Art u Menge des Beschäftigungsmaterials, Auftreten von Schwanz/Ohrverletzungen, Auftreten von Tierwohl relevanten Ereignissen.
Viele weitere Informationen und die notwendigen Unterlagen unter lk-noe.at -> Tiere -> Schweine -> Aktionsplan Schwanzkupieren.
Ein Erklärvideo für die Eingabe der Tierhaltererklärung gibt es unter: https://youtu.be/sJlsZbg0kRY
Ein Erklärvideo für die Eingabe der Tierhaltererklärung gibt es unter: https://youtu.be/sJlsZbg0kRY