Biberschäden und Teichwirtschaft – ein Lokalaugenschein
Die traditionelle Teichwirtschaft
gerät durch eine weitere
Konflikttierart erneut in
das Spannungsfeld Naturschutz
und Bewirtschaftung:
Nach Fischotter, Kormoran
und Graureiher ist nun auch
der Biber in der Waldviertler
Teichwirtschaft endgültig angekommen
und erweitert das
Aufgabengebiet für Teichbewirtschafter.
Ein Lokalaugenschein
zeigt neben den zusätzlichen
Herausforderungen
auch die Handlungsmöglichkeiten
für die Teichwirtschaftsbetriebe
auf.
Biber erreicht Teiche im Gmünder Bezirk
Der Biber breitet sich entlang
von Fließgewässern aus. Er besiedelt
die beiden Hauptflüsse
des Waldviertels, Kamp und
Thaya, mittlerweile vollständig.
Diese beiden Flüsse fließen
in die Donau und entwässern
damit ins Schwarze Meer.
Anders ist die Situation an der
Lainsitz im Gmünder Bezirk,
die samt ihren Zubringern in
die Nordsee fließt und aktuell
erst von Bibern besiedelt wird.
Die Europäische Hauptwasserscheide
verläuft quer durch das
Waldviertler Hochland. Damit wurden bisher eher Einzeltiere
nachgewiesen und die Teichwirtschaft
im Gmünder Bezirk
war bislang kaum betroffen.
Die an den Bezirk Gmünd
angrenzenden tschechischen
Gebiete sind aktuell noch sehr
dünn besiedelt. Der Druck abzuwandern,
ist für dort lebende
Biber aufgrund ihrer territorialen
Lebensweise derzeit eher
gering. Daher besiedeln sie die
Teiche im Lainsitz-Einzugsgebiet
erst langsam.
Dass in manchen Bereichen
der Oberläufe von Kamp und
Thaya vereinzelt Tiere über die
Wasserscheide wechseln, kann
daher nicht gänzlich ausgeschlossen
und als möglich angesehen
werden.
Biberschäden in Teichwirtschaften
Über Zu- und Abflüsse wandern
Biber auch in die Teiche
und Fischzuchten ein. Massive
Grabtätigkeit und der Bau von
Biberburgen können die Folge
sein und zu schweren Schäden
in der Aquakultur führen.
Die Teichwirtschaftsbetriebe
in Deutschland haben schon
seit vielen Jahren Erfahrungen
im Umgang mit Bibern gesammelt .
Die bayrische Landesanstal t
für Landwirtschaft (LfL)
führt in ihren Teichbauempfehlungen
beispielhaft folgende
Schäden an:
- Der Biber gräbt Röhren in die Teichufer und Teichdämme, sodass es zu Dammbrüchen oder zum Auslaufen der Teiche kommen kann.
- Der Biber baut Dämme und kann damit Zu- und Abläufe eines Teiches teilweise oder ganz verlegen.
- Der Biber verstopft Teichmönche sodass das Wasser beim Ablassen nicht abfließen kann.
- Durch Biberausstiege können die Dämme am Teich stellenweise abgenutzt und dadurch instabil werden.
- Der Biber verstopft die Zuläufe von Hälterungsgebäuden oder Hälterteichen.
Wie beugt man vor?
Weniger attraktiv für Biber sind
Teiche, die einen möglichst
breiten Abstand zwischen Zubringergewässern
und Umlaufgraben haben. Zumindest 20
Meter Abstand sind hier vorteilhaft.
Auch wenig dicht bepflanzte
Dämme (Hauptdamm
und Begleitdamm) beugen
eher vor.
Sogenannte Vorbeugemaßnahmen
müssen aber im Einzelfall
abgestimmt werden, wie zum
Beispiel
- Wasserzufluss- und Abflusssysteme durch Vergitterung oder Verrohrung vor einer Verbauung durch Biber schützen, insbesondere in Hälterungen, wo der Schaden groß sein kann,
- Absichern des Mönches durch Einzäunung oder Einbau eines Vorrechens, damit es beim Abfischen nicht zur Abdichtung des Mönches kommt und ein ständiger Durchfluss in Zeiten, wo man das Wasser im Teich halten will, entsteht. In der Regel lässt sich ein Mönch mit einem einfachen Kranz aus Baustahlgitter vor Verstopfung durch Biber dauerhaft schützen,
- der Einbau von Drahtgittern, Stahlmatten oder Steinschüttungen sowie Wasserbausteinen gegen Grabaktivitäten.
Biber bei Teichbau und Sanierung mitdenken
Vor allem aber bei der Neuanlage oder Sanierung von Teichen und Teichdämmen kann bereits bei der Planung auf diese neue Situation reagiert werden. Eine flächige Vergitterung entlang der Dämme ist jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden und in der Praxis aus betriebswirtschaftlichen Gründen mitunter
schwer umzusetzen. Hier stellt sich die Finanzierungsfrage. Zukünftige Förderprogramme, wie der Aquakultur- und Fischereifonds, sollten diesem Aspekt entsprechend mit erhöhten Fördersätzen bedenken. Nur dann wäre ein mittelfristiges Adaptieren der Teiche auch betriebswirtschaftlich möglich.
schwer umzusetzen. Hier stellt sich die Finanzierungsfrage. Zukünftige Förderprogramme, wie der Aquakultur- und Fischereifonds, sollten diesem Aspekt entsprechend mit erhöhten Fördersätzen bedenken. Nur dann wäre ein mittelfristiges Adaptieren der Teiche auch betriebswirtschaftlich möglich.
Biber schwächt Fische in der Winterung
Insbesondere auch in Winterungen schwächt der Biber durch ständige Beunruhigung die Fische. Ihr Energieverbrauch steigt, das kann zu Fischverlusten führen. Isoliert liegende Teiche sind gegen den Bibereinfall vorteilhafter, nicht jedoch beim Ausfraß durch Fischotter oder Kormorane. Auch eine flache Ufergestaltung
ohne Gehölzbewuchs macht Winterungsteiche zusätzlich unattraktiv für Biber.
ohne Gehölzbewuchs macht Winterungsteiche zusätzlich unattraktiv für Biber.
Biber-Verordnung bedenkt Teichwirtschaft
Die NÖ Biber-Verordnung 2019
beinhaltet konkrete Handlungsmöglichkeiten
für Teichwirtschaften
und Fischzuchten,
zum Beispiel bei Verstopfung
oder anderwärtiger Funktionsbeeinträchtigung
von Zuflüssen
oder zum Schutz der
Dämme einer Teichanlage. Generell
gilt, dass das gelindeste
Mittel anzuwenden ist und in
erster Linie naturschutzrechtlich
bewilligungsfreie Vergrämungsmaßnahmen
umzusetzen
sind. Nicht umfasst vom
Geltungsbereich der NÖ Biber-
Verordnung 2019 sind Natura
2000-Gebiete, in denen der Biber
als Schutzgut genannt ist,
sowie Nationalparks und Naturschutzgebiete.
Ob Eingriffsmöglichkeiten
rechtlich zulässig
sind, muss zuvor zwingend
durch ein sachkundiges Organ
des Landes beurteilt werden.
Zuständige sachkundige Organe
können einerseits direkt
über die Bezirksverwaltungsbehörden
und andererseits über
die Abteilung Naturschutz des
Landes Niederösterreich kontaktiert
werden.
Fakt ist, dass die Eingriffe in
die Population im ersten Augenblick
als einfache und rasche
Möglichkeit zur Abhilfe
gesehen werden können. Man
könnte es als das Erkaufen von
Zeit ansehen, denn der nächste
Biber wird das frei werdende
Revier rasch wiederbesetzen.
Mittelfristig ist das Nachrüsten
der Teichanlage zu überlegen.
Wohin kann ich mich wenden?
Das Spannungsfeld Teichwirtschaft
und Naturschutz ist
mit dem Biber jedenfalls um eine
Facette reicher geworden. Bei
Fragen in Zusammenhang mit
Konflikttierarten wird zu einer
Fachberatung geraten. Neben
der Wildtierhotline des Landes
NÖ finden sich auf der Homepage „Wildtierinfo“ sachdienliche
Informationen.
Für Auskünfte zu naturschutzrechtlichen
Bestimmungen
steht für Kammermitglieder
die Rechtsabteilung der NÖ
Landwirtschaftskammer zur
Verfügung. Leo Kirchmaier unterstützt
bei teichwirtschaftlichen
Fragestellungen.
Lokalaugenschein mit Bernhard Berger in der Teichwirtschaft Gut Ottenstein
Einblick in die Herausforderungen gibt
ein Besuch bei Bernhard Berger, dem
Fischereiverwalter der Teichwirtschaft
des Gutes Ottenstein. Die Teichwirtschaft
umfasst rund 75 Hektar Teichfläche
und liegt im Kamp-Einzugsgebiet.
Der Biber ist in den letzten
Jahren eingewandert und nun fixer
Bestandteil. „Der Biber beeinflusst
unseren Arbeitsalltag in der Teichwirtschaft
mittlerweile massiv. Kurz
zusammengefasst kann man sagen,
der Arbeitsaufwand ist nochmals gewachsen“,
berichtet Berger, der über
umgestürzte Bäume entlang der Fahrwege,
durchgegrabene Dämme und
das Zumachen der Wasserzuläufe
berichtet. Vor allem die ohnehin sehr
angespannte Situation wegen den
teilweise geringer werdenden Zulaufmengen
der letzten Jahre stellt ihn
vor „erneute Probleme in der Bewirtschaftung,
gerade auch im Hinblick
auf die Herausforderungen des Klimawandels“.
Kaum Eingriffsmöglichkeiten
Eingriffsmöglichkeiten hat die Teichwirtschaft
des Gutes kaum, weil
sie fast zur Gänze in einem Natura
2000-Gebiet liegt. Dort ist der Biber
Schutzgut und deshalb von den Möglichkeiten
der NÖ Biber-Verordnung
2019 ausgenommen. Denkbar wäre
nur ein Antrag um Ausnahmebewilligung
nach dem NÖ Naturschutzgesetz. Dieses Verfahren ist sehr
aufwändig. „Wir haben in letzter Zeit
massiv in die Teichwirtschaft investiert,
nicht nur teichbaulich, auch im
Verkauf. Der Karpfenabsatz entwickelt
sich gut, trotz der Coronakrise, nicht
zuletzt auch aufgrund unseres Online-
Handels“, berichtet Berger. Für
die Öffentlichkeitsarbeit wurden sogar
ein Fischbeobachtungsturm und ein
Teichrundweg durch die Teichwirtschaft
angelegt. „Da spürt man als
Gast die naturnahe Bewirtschaftung
hautnah, gleichzeitig stellt sich für uns
natürlich immer auch die Haftungsfrage
entlang des Weges aufgrund des
Bibers“, gibt Berger zu bedenken und
ist darauf bedacht, umsturzgefährdete
Bäume immer rasch am Teichgelände
zu entfernen.
Dabei setzt der Fischereisachverständige
auch gezielt Ökologisierungsmaßnahmen
in der ohnehin sehr
naturnahen Teichwirtschaft: „Umgestürzte
Bäume durch den Biber stören
mich im Teich weniger, die belassen
wir an Ort und Stelle, außer sie behindern
die Abfischung oder gefährden
die Abflusssicherheit bei Hochwasser.
Wir legen gezielt Inseln und
Flachwasserbereiche im Teich an, um
das natürliche Ablaichen von Fischen,
wie dem Zander, gezielt zu fördern“.
Berger berichtet von Kollegen, die
im vorherigen Herbst bei der Bewirtschaftung
erstmals mit dem Biber
zu tun hatten. Sie mussten während
der herbstlichen Abfischung ganze
Nächte am Mönch Wache stehen,
da der Biber die Abflüsse wieder zu
machen wollte. Hier werden die Teichwirtschaften
nachrüsten müssen, um
Mönche gegen Biber zu sichern.
Erschwerend kam hinzu, dass im
Herbst aufgrund der Regenfälle die
Wasserführung noch erhöht war. „Da
hatten die Betriebe seit langem wieder
Sorge, die Teiche überhaupt leer
zu bekommen“, zeigt sich Berger um
die gesamte Branche besorgt. Er sieht
sich, wie viele seiner Kollegen, nicht
nur als Teichwirt, sondern auch als
Naturschützer und –bewahrer: „In die
Zukunft blickend kann ich nur mit dem
Biber, statt gegen ihn arbeiten. Letztlich
ist es auch ein Verkaufsargument,
das immer mehr beim Konsumenten
zählt. So suchen die Besucher der
Teichwanderwege genau dieses Naturerlebnis
und es sind auch die vielen
Umweltaspekte, die unseren Karpfen
so nachhaltig machen.“
Der Biber und die Teichwirtschaft
Zwar frisst der Biber keine Fische und lebt rein vegetarisch, doch kaum
ein anderes Tier Mitteleuropas vermag die Landschaft so stark zu gestalten
wie er. An Teichen kann es durch die Bautätigkeit zu massiven
Schäden an Dammbauwerken kommen, mitunter auch zu Verklausungen
von Zu- und Abflüssen und gefällten Gehölzen im Nahbereich. Auf
jeden Fall erhöht sich der Arbeitsaufwand bei der Teichbewirtschaftung.
Aktueller Bestand und Verbreitung
Die letzte Bestandsschätzung 2018 weist rund 4.900 Biber für NÖ aus. Er breitet sich aktuell noch weiter aus, daher ist mit einem weiteren Populationswachstum zu rechnen. Die Hauptverbreitung liegt im Bereich der Donauauen östlich von Wien und im Tullnerfeld sowie in den Marchauen. Biber breiten sich entlang von Fließgewässern aus und erreichen aktuell das größte NÖ Teichgebiet im Gmünder Bezirk. Da alle Teiche mittels Zu- und/oder Ablaufgräben mit den Fließgewässern verbunden sind, können Biber relativ einfach in die Teiche einwandern.
Schutzstatus und NÖ Biber-Verordnung
Auch der Biber ist eine streng geschützte Art und unterliegt damit international strengsten Artenschutzbestimmungen, unter anderem durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH-)Richtlinie der EU. Das NÖ Naturschutzgesetz regelt den Schutz des Bibers. Die NÖ Landesregierung hat jedoch im Rahmen der NÖ Biber-Verordnung 2019 in bestimmten Fällen klar abgegrenzte Eingriffsmöglichkeiten in den Lebensraum, wie zum Beispiel das Entfernen von Biberdämmen, und in die Population, wie zum Beispiel das Fangen oder die Entnahme von Bibern, geschaffen. Voraussetzung für solche Eingriffe ist die Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Tierart und die Anwendung des gelindesten zum Ziel führenden Mittels. In Gebieten oder Fällen, in denen die Voraussetzung der NÖ Biber-Verordnung 2019 nicht erfüllt sind, kann man eine Ausnahmebewilligung per Bescheid beantragen. Möglich ist das zum Beispiel in einem Gebiet, in dem die Verordnung nicht gilt, oder die Verordnung den konkreten Schadensfall nicht umfasst.
Weiterführende Informationen und Anlaufstelle
„Wildtierinfo“ der NÖ Landesregierung zum Thema Biber inklusive weiterführender Fachinformationen, wie Biber-Praxisfibel, Handbuch für Biberberater und Praxisblätter sowie die NÖ Biber-Verordnung 2019
Aktueller Bestand und Verbreitung
Die letzte Bestandsschätzung 2018 weist rund 4.900 Biber für NÖ aus. Er breitet sich aktuell noch weiter aus, daher ist mit einem weiteren Populationswachstum zu rechnen. Die Hauptverbreitung liegt im Bereich der Donauauen östlich von Wien und im Tullnerfeld sowie in den Marchauen. Biber breiten sich entlang von Fließgewässern aus und erreichen aktuell das größte NÖ Teichgebiet im Gmünder Bezirk. Da alle Teiche mittels Zu- und/oder Ablaufgräben mit den Fließgewässern verbunden sind, können Biber relativ einfach in die Teiche einwandern.
Schutzstatus und NÖ Biber-Verordnung
Auch der Biber ist eine streng geschützte Art und unterliegt damit international strengsten Artenschutzbestimmungen, unter anderem durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH-)Richtlinie der EU. Das NÖ Naturschutzgesetz regelt den Schutz des Bibers. Die NÖ Landesregierung hat jedoch im Rahmen der NÖ Biber-Verordnung 2019 in bestimmten Fällen klar abgegrenzte Eingriffsmöglichkeiten in den Lebensraum, wie zum Beispiel das Entfernen von Biberdämmen, und in die Population, wie zum Beispiel das Fangen oder die Entnahme von Bibern, geschaffen. Voraussetzung für solche Eingriffe ist die Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Tierart und die Anwendung des gelindesten zum Ziel führenden Mittels. In Gebieten oder Fällen, in denen die Voraussetzung der NÖ Biber-Verordnung 2019 nicht erfüllt sind, kann man eine Ausnahmebewilligung per Bescheid beantragen. Möglich ist das zum Beispiel in einem Gebiet, in dem die Verordnung nicht gilt, oder die Verordnung den konkreten Schadensfall nicht umfasst.
Weiterführende Informationen und Anlaufstelle
„Wildtierinfo“ der NÖ Landesregierung zum Thema Biber inklusive weiterführender Fachinformationen, wie Biber-Praxisfibel, Handbuch für Biberberater und Praxisblätter sowie die NÖ Biber-Verordnung 2019
- noe.gv.at/noe > Naturschutz > Wildtier > Biber
- Wildtierhotline für eine Erstberatung: Tel. 02742 9005 9100
- noel.gv.at/noe > Naturschutz > Kontakt Wildtierinfo